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Müllchaos durch Waschbären? Werkglück Schädlingsbekämpfung sichert Ihr Grundstück. Jetzt Expertenrat einholen und Waschbären nachhaltig vertreiben!
Eine häufige Frage, die uns bei Werkglück Schädlingsbekämpfung gestellt wird, ist die nach der rechtlichen Lage. Der Waschbär unterliegt in Deutschland dem Jagdrecht und ist gleichzeitig durch das Tierschutzgesetz geschützt. Das bedeutet: Privatpersonen dürfen Waschbären weder fangen, verletzen noch töten. Das eigenmächtige Aufstellen von Fallen ist strengstens untersagt und erfüllt den Tatbestand der Wilderei sowie der Tierquälerei. Was Sie jedoch tun dürfen – und auch sollten –, ist das sogenannte „Vergrämen“. Hierbei geht es darum, den Tieren den Aufenthalt auf Ihrem Grundstück so ungemütlich wie möglich zu machen, sodass sie von selbst das Weite suchen. Neben der absolut essenziellen Sicherung der Mülltonnen, die den Tieren die Nahrungsquelle entzieht, können akustische und optische Reize eingesetzt werden. Bewegungsmelder, die helles Licht oder ein Radio einschalten, können kurzfristig Erfolge bringen. Waschbären sind jedoch lernfähig und gewöhnen sich schnell an solche Störquellen, weshalb eine Kombination verschiedener Methoden und ständige Abwechslung wichtig sind. Ultraschallgeräte zeigen in der Praxis oft nur eine begrenzte Wirkung. Der wichtigste Baustein bleibt, dem Waschbären keinen Grund zu geben, wiederzukommen. Kein Futter bedeutet keine Waschbären. Achten Sie auch darauf, Haustierfutter nicht im Freien stehen zu lassen und reifes Obst in Ihrem Garten zeitnah aufzusammeln.