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Der rechtliche Rahmen beim Umgang mit Taubennestern ist in Deutschland sehr streng geregelt. Kern des Problems ist das Tierschutzgesetz, welches klar besagt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Dies betrifft essenziell die Fragestellung bezüglich Taubennester auf dem Balkon: Was man rechtlich beachten muss. Solange eine Taube lediglich loses Nistmaterial heranträgt und das Nest noch nicht fertiggestellt ist, dürfen Sie diese Zweige in der Regel problemlos entfernen. Auch das reine Vergrämen durch optische oder akustische Reize ist in diesem frühen Vorfeld erlaubt. Sobald jedoch Eier im Nest liegen oder sogar schon kleine Küken geschlüpft sind, greift ein sehr viel strengerer Schutz. Das Zerstören eines bewohnten Nestes oder das Töten von Tieren ist strikt untersagt und kann strafrechtlich hart verfolgt werden. Nur unter speziellen behördlichen Auflagen, wenn von den Tieren eine akute Gesundheitsgefahr ausgeht, können Sondergenehmigungen greifen. Damit Sie sich nicht aus Versehen strafbar machen, sollten Sie umgehend die Experten von Werkglück Schädlingsbekämpfung hinzuziehen. Wir bewerten die Lage vor Ort. Nehmen Sie dafür einfach direkt Kontakt mit uns auf.