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Betreiber von Restaurants, Cafés oder Imbissen müssen sich intensiv mit dem Thema Schädlingsbekämpfung für Gastronomie: Gesetzliche Auflagen und Pflichten auseinandersetzen. Nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) sind Sie verpflichtet, jeden Verdacht auf einen Schädlingsbefall umgehend professionell abklären und beseitigen zu lassen. Es ist strikt untersagt, abzuwarten oder eigenmächtige, unzureichende Laien-Methoden anzuwenden, wenn die Lebensmittelsicherheit gefährdet ist. Weiterhin obliegt Ihnen die Pflicht zur baulichen Vorbeugung. Das bedeutet, dass Fugen abgedichtet, Fliegengitter an Fenstern angebracht und Türen spaltfrei geschlossen werden müssen, um das Eindringen von Schädlingen von vornherein zu verhindern. Werkglück Schädlingsbekämpfung führt im Rahmen eines Erstaudits eine gründliche Schwachstellenanalyse Ihres Gebäudes durch. Wir zeigen Ihnen präzise auf, welche baulichen oder organisatorischen Mängel behoben werden müssen, um den strengen behördlichen Vorgaben in Deutschland zu entsprechen.