werkglueck-schaedlingsbekaempfung.de
Schützen Sie Ihr Gebäude rechtssicher. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Eine unkontrollierte Taubenpopulation birgt erhebliche Risiken für Mensch und Haustier. Neben den rein baulichen Schäden durch die ätzenden Exkremente, stehen vor allem gesundheitliche Gefahren im Fokus der städtischen Ordnungsämter. Tauben und deren Nistmaterialien sind häufig von Parasiten wie der Taubenzecke, Flöhen und Milben befallen. Diese Schädlinge können als sogenannte Sekundärschädlinge in Wohnungen oder Büroräume eindringen, sobald die Tauben das Nest verlassen. Darüber hinaus können über den getrockneten und zerstäubten Kot gefährliche Erreger wie Salmonellen, Ornithose (Papageienkrankheit) oder diverse Pilzsporen über die Atemwege in den menschlichen Organismus gelangen. Aus diesem Grund raten Gesundheitsexperten und die Spezialisten von Werkglück Schädlingsbekämpfung dringend davon ab, Taubenkot ohne entsprechende Schutzausrüstung zu entfernen. Die strengen rechtlichen Grundlagen zur Taubenfütterung in deutschen Städten existieren folglich nicht nur zum Schutz der Gebäude, sondern primär als präventive Maßnahme zum Infektionsschutz der Bevölkerung. Wer Tauben füttert, handelt somit nicht im Sinne des Tierschutzes, sondern fördert aktiv die Verbreitung von Krankheiten und das Leiden der Tiere in überfüllten Populationen.