werkglueck-schaedlingsbekaempfung.de
Erfüllen Sie Ihre Meldepflicht und rufen Sie Werkglück für eine schnelle Lösung!
Nach der fristgerechten und rechtzeitigen Meldung stellt sich im mietrechtlichen Alltag zumeist sofort die nächste drängende Frage: Wer bezahlt den professionellen Einsatz der Schädlingsbekämpfung? Grundsätzlich ist der Vermieter für die zeitnahe Beseitigung des Mangels in der Wohnung verantwortlich und muss in der Regel auch das Unternehmen Werkglück Schädlingsbekämpfung beauftragen sowie die Rechnung zunächst begleichen.
Es gibt in der deutschen Rechtssprechung jedoch entscheidende Ausnahmen von dieser Grundregel. Kann der Vermieter nach einem erstellten Gutachten zweifelsfrei nachweisen, dass der Mieter den Befall selbst grob fahrlässig verursacht hat – etwa durch völlig unsachgemäße und offene Mülllagerung über einen längeren Zeitraum, eklatant mangelnde Grundhygiene in den Wohnräumen oder das bewiesene Einschleppen von Bettwanzen durch gebrauchte Möbel oder aus dem Urlaub –, müssen die gesamten Bekämpfungskosten vollständig vom Mieter getragen werden. Ein extrem wichtiger Aspekt für Mieter: Sie dürfen grundsätzlich nicht eigenmächtig und ohne vorherige Absprache einen Kammerjäger anrufen und die resultierende Rechnung dem Vermieter präsentieren. Dies ist nur gestattet, wenn es sich um einen absoluten, akuten Notfall handelt und der Vermieter nachweislich nicht erreichbar war (sogenannte Ersatzvornahme). Die genaue Kenntnis und strikte Einhaltung der Vorgabe „Mieterpflichten bei Schädlingsbefall: Wann muss der Mieter melden?“ ist der unersetzliche Schlüssel zu einer reibungslosen und friedlichen Kostenklärung zwischen beiden Vertragsparteien.