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Vermeiden Sie hohe Bußgelder. Lassen Sie unsere Experten von Werkglück Schädlingsbekämpfung Ihr Problem gesetzeskonform lösen!
Da bei der Suchanfrage ‚Marderfalle aufstellen: Was rechtlich beim Fangen zu beachten ist‘ schnell klar wird, wie komplex und gefährlich ein rechtlicher Verstoß ist, stellt sich die Frage nach den Alternativen. Genau hier kommen wir ins Spiel. Werkglück Schädlingsbekämpfung setzt primär auf die professionelle Vergrämung, also das Vertreiben des Marders, und die anschließende Abdichtung aller Zugangswege. Marder sind extrem standorttreue Tiere. Selbst wenn man ein Tier erfolgreich fangen und kilometerweit entfernt aussetzen würde – was wiederum rechtliche Grauzonen beim Tierschutz berührt – nimmt meist ein anderer Marder kurze Zeit später das freigewordene Revier ein. Der Duft des Vorgängers lockt Artgenossen an. Effektive Abhilfe schaffen hier nur spezielle Repellents (Vergrämungsmittel), Ultraschallgeräte und vor allem eine fachgerechte Inspektion des Daches oder der Fassade. Wir machen die Schlupflöcher ausfindig und verschließen diese mardersicher, sobald sichergestellt ist, dass sich kein Tier mehr im Gebäude befindet. Diese Methodik schont nicht nur die Nerven und schützt vor rechtlichen Fallstricken, sondern sorgt auch für langfristige Ruhe in Ihrem Haus in Deutschland. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und vermeiden Sie es, sich strafbar zu machen, indem Sie eigenmächtig Fallen aufstellen. Wir analysieren die Situation vor Ort detailliert und erstellen einen individuellen Abwehrplan, der genau auf Ihre baulichen Gegebenheiten abgestimmt ist.