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Schützen Sie Ihr Zuhause! Kontaktieren Sie Werkglück Schädlingsbekämpfung für eine diskrete und nachhaltige Lösung.
Die Kostenfrage sorgt oft für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, was die Freiheit von Ungeziefer einschließt. Daher muss der Vermieter zunächst die Kosten für einen professionellen Kammerjäger übernehmen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Kann der Vermieter zweifelsfrei nachweisen, dass der Mieter den Befall durch extrem mangelhafte Hygiene oder das Einschleppen (beispielsweise durch Urlaubsgepäck) grob fahrlässig verursacht hat, können die Kosten auf den Mieter abgewälzt werden. In der Praxis ist dieser Nachweis bei einem Mehrfamilienhaus extrem schwer zu führen, da die Eintrittswege der Schädlinge vielfältig sind. Wenn Sie einen Befall feststellen, zögern Sie nicht aus Angst vor Kosten. Melden Sie sich bei Werkglück Schädlingsbekämpfung. Wir dokumentieren den Befall rechtssicher. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen finden Sie in unserem Impressum und unserer Datenschutzerklärung.